SPENDENKONTO
Volksbank Mittweida eG
DE55 8709 6124 0000 0044 99

FAQ

1. Welche Grundsätze gelten für die Förderung?

Die von der IMM Stiftung geförderten Maßnahmen und Projekte müssen den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen. Die Förderbedingungen binden die Antragstellenden unmittelbar.
 

2. In welchen Bereichen fördert die IMM Stiftung?

Die IMM Stiftung fördert seit 2003 Projekte in den Bereichen:

  • Kunst / Kultur
  • Sport / Gesundheit
  • Wissenschaft / Technik
  • Soziales Engagement
  • Historisches in und um Mittweida
  • Startups

Besonders unterstützt werden regionale Startups und gemeinnützige Projekte mit nachhaltiger Wirkung.
 

3. Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige, kirchliche, öffentlich-rechtliche und kommunale Rechtspersonen mit Sitz in der Region Mittweida / Mittelsachsen, wie Kultur- oder Bildungseinrichtungen, Vereine und Kommunen. In der Regel kann eine Einrichtung pro Jahr nur einen Antrag stellen.
 

4. Was ist zuwendungsfähig?

Zuwendungen werden zur Deckung notwendiger Ausgaben für zeitlich abgegrenzte Projektvorhaben vergeben, z. B. für Personal- und Sachkosten. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist ausgeschlossen. Nicht gefördert werden Projekte mit ungesicherter Gesamtfinanzierung oder rein kommerziellem Charakter.
 

5. Wie hoch sind die Zuwendungen?

Die Höhe der Zuwendung wird vom Vorstand der IMM Stiftung entschieden. Bei Zuwendungen über 1.000 € hat das Kuratorium Mitbestimmungsrechte. Es besteht kein Anspruch auf die volle beantragte Summe.
 

6. Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge müssen digital über das Online-Formular auf der Webseite der IMM Stiftung eingereicht werden und vor Projektbeginn gestellt werden. Es gibt keine festen Antragsfristen, jedoch kann die Entscheidung des Vorstands bis zu einem Quartal dauern.
 

7. Wie wird über die Anträge entschieden?

Die Antragstellenden werden per E-Mail über die Entscheidung informiert. Es besteht kein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung zeitnah.
 

8. Welche Nachweise sind erforderlich?

Der Zuwendungsempfänger muss spätestens einen Monat nach Projektende einen Verwendungsnachweis in Form eines Fotos, des Logos der Organisation und eines kurzen Textes (max. 500 Zeichen) einreichen.
 

9. Was passiert bei Änderungen im Projektverlauf?

Änderungen des Verwendungszwecks oder wesentliche Änderungen im Projektablauf müssen der IMM Stiftung angezeigt werden. Bei Abbruch des Projekts oder Änderungen der Fördervoraussetzungen kann die Stiftung die Zuwendung zurückfordern.
 

10. Wo finde ich weitere Informationen?

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der IMM Stiftung oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail.

Stand: 01.01.2025